Hier finden Sie uns:

 

 

CHE Projekt

Inh: Christian Herwede

VdS gepr. Brandschutz-beauftragter
Theodor-Haubach-Weg 2
21684 Stade

 

Geschäftstelefon: 04141/776- 161 oder 04141/776-169

 

Telefax: 04141/ 776-118

Mobil: 0176/80276718

 

Email:

kontakt@che-projekt.de

 

 

 

 

 

 

 

 

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Theodor-Haubach-Weg 2
21684 Stade

 

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ÖFFNUNGS-ZEITEN

Montags - Freitags:

8.00 Uhr - 16.30 Uhr 

Aktuelle Informationen

Auf dieser Seite informieren wir Sie regelmäßig über Neues an Dienstleistungen und Angeboten

Prüfung von Lichtbogenschweißgeräten

Neben unseren anderen Dienstleistungen bieten wir nun auch die

professionelle Wiederholungsprüfung an Ihren Lichtbogenschweißgeräten an. 

Dieser Service erfolgt direkt bei Ihnen vor Ort.

 

Die Messung wird durchgeführt mit dem Secutest S2 N+w und dem Prüfadapter SECULOAD

und dient zur Prüfung der Leerlaufspannung von Schweißgeräten nach EN 60974. 
(Prüfung nach DIN VDE 0544-4) 

Feuerlöscher-wartung

Wir liefern, montieren und warten Feuerlöscher. Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl geeigneter Löschmittel sowie der bereitzustellenden Löschmitteleinheiten.

Neue Brandschutz-zeichen

In Folge der Globalisierung werden nun auch Brandschutzzeichen und Sicherheitshinweise verändert, um sie international einheitlicher und verständlicher zu machen.

Die ISO7010 wurde entwickelt um mindestens europaweit einen einheitlichen Standard für die Sicherheitskennzeichnung zu schaffen.

Rauchmelderpflicht

Änderung der niedersächsischen Bauordnung ab 1.November 2012 Rauchmelderpflicht:

Neu aufgenommen in die NBauO ist eine Regelung über die Verpflichtung zur

Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern (§ 44 Abs. 5 NBauO). Danach müssen in einer Wohnung sämtliche Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, 

über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen und zwingend mit Rauchmeldern ausgerüstet werden.

Die Anbringung an sich ist Verfahrensfrei.

Die Verpflichtung richtet sich an die Eigentümerinnen und Eigentümer des Gebäudes.

 

Die Übergangsfrist für bestehende Wohnungen ist auf den 31.12.2015 festgesetzt.

In Satz 2 und 4 des § 44 Abs. 5 NBauO wird ferner die Verpflichtung ausgesprochen,

die Rauchwarnmelder entsprechend betriebsbereit zu halten.

Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder sind die Mieterinnen und Mieter verantwortlich, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Begehung von Brandmeldeanlagen  gemäß VDE 0833-1

Wir führen regelmäßige Begehungen von Brandmeldeanlagen gemäß DIN VDE 0833-1 in Ihrem Betrieb durch. Inklusive Dokumentation und Eintragung ins Betriebsbuch der BMA

Onlineschulung / Webinar

Kontaktieren Sie uns bitte schriftlich oder per Telefon wenn Sie Zugang zu unser Brandschutzunterweisung möchten. Es ist immernoch Pflicht alle Mitarbeiter einmal jährlich im Thema Brandschutz zu unterweisen! Bei uns können Sie dieser Pflicht ganz bequem und Kontaktlos nachgehen. Für Onlineschulungen und Webinare sprechen Sie uns an, wir finden eine Lösung.

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