Neue Brandschutz-zeichen
In Folge der Globalisierung werden nun auch Brandschutzzeichen und Sicherheitshinweise verändert, um sie international einheitlicher und verständlicher zu machen.
Die ISO7010 wurde entwickelt um mindestens europaweit einen einheitlichen Standard für die Sicherheitskennzeichnung zu schaffen.
Rauchmelderpflicht
Änderung der niedersächsischen Bauordnung ab 1.November 2012 Rauchmelderpflicht:
Neu aufgenommen in die NBauO ist eine Regelung über die Verpflichtung zur
Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern (§ 44 Abs. 5 NBauO). Danach müssen in einer Wohnung sämtliche Schlafräume, Kinderzimmer und Flure,
über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen und zwingend mit Rauchmeldern ausgerüstet werden.
Die Anbringung an sich ist Verfahrensfrei.
Die Verpflichtung richtet sich an die Eigentümerinnen und Eigentümer des Gebäudes.
Die Übergangsfrist für bestehende Wohnungen ist auf den 31.12.2015 festgesetzt.
In Satz 2 und 4 des § 44 Abs. 5 NBauO wird ferner die Verpflichtung ausgesprochen,
die Rauchwarnmelder entsprechend betriebsbereit zu halten.
Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder sind die Mieterinnen und Mieter verantwortlich, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
Onlineschulung / Webinar
Kontaktieren Sie uns bitte schriftlich oder per Telefon wenn Sie Zugang zu unser Brandschutzunterweisung möchten. Es ist immernoch Pflicht alle Mitarbeiter einmal jährlich im Thema Brandschutz zu unterweisen! Bei uns können Sie dieser Pflicht ganz bequem und Kontaktlos nachgehen. Für Onlineschulungen und Webinare sprechen Sie uns an, wir finden eine Lösung.